Durchfahrtshöhe/Einfahrtshöhe bei Betongaragen

Die Durchfahrtshöhe wird bestimmt durch die Gesamthöhe und das statisch notwendige Tragsystem des Daches abzüglich des Torrahmens. Bei einigen Betongaragen wird die Einfahrtshöhe bewusst verkleinert, um der Betongarage ein angenehmes Äußeres zu geben. Die notwendige Einfahrtshöhe beträgt 1,90 m. Geringere Höhen bergen die Gefahr von Verletzungen und Schäden. Im Allgemeinen werden in Deutschland Einfahrtshöhen von knapp über 2 m angestrebt. Dies entspricht der üblichen Höhe von Türöffnungen.