Baurecht der Fertigteilgaragen

Geregelt ist das Baurecht von Garagen in der Garagenverordnung des Bundes (MGarVO). Diese dient als Muster für die Garagenverordnung der einzelnen Bundesländer. Jedoch sind Fertiggteilgaragen in der Regel baugenehmigungsfrei. Jedoch gibt es Ausnahmen. Desshalb fragen sie einfach bei uns nach.